Der Rat der Stadt Uslar entscheidet über die Entlassung aus dem Zukunftsvertrag und die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Northeim.
Der Zukunftsvertrag mit der Stadt Uslar und dem Land wurde am 19.12.2011 geschlossen.
Der öffentlich-rechtliche Vertrag, der die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2010 ersetzte, wurde fast zwei Jahre früher geschlossen.
Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte Jahresabschluss 2014 weist keine Fehlbeträge mehr aus. Damit ist das Ziel aus dem Zukunftsvertrag vorzeitig erreicht.
Die Stadt Uslar könnte dies förmlich feststellen lassen.
Die Auflagen des Zukunftsvertrages bringen viele Einschränkungen und Belastungen mit sich, die vor allem von den Bürgern getragen werden müssen. Der Rat verliert einen wichtigen Teil seiner Handlungsfähigkeit. Andererseits gäbe die Stadt mit dem Status der Zukunftsvertrags-Kommune ggf auch Ansprüche auf höhere Beträge aus dem Finanzausgleich auf.
Der Rat selbst sollte entscheiden, ob er die anstehenden Beratungen des Haushaltes 2017 weiter unter dem Regime des Zukunftsvertrages oder wieder in vollständig eigener Verantwortung aufnimmt.