Die SPD im Uslarer Land sorgt sich um die Ortsumgehung der Bundesstraße 241 für Uslar.
Der Grund: Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 wird laut SPD kein Bedarf gesehen für die Fortsetzung des Ausbaus der B 241 in Form einer Ortsumgehung der Kernstadt.
Daher fordert der Ortsverein Uslar-Solling die Aufnahme der Ortsumgehung in den Wegeplan und lehnt die Streichung des Projektes ab. Wie Vorsitzender Dr. Hermann Weinreis berichtet, hat der Parteivorstand einstimmig beschlossen, eine Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bundesverkehrsministeriums zum Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 abzugeben.
Laut SPD sind unerträgliche Belastungen der Kernstadt-Anlieger entlang der B 241 als Ortsdurchfahrt vorprogrammiert. Dr. Weinreis. „Es entsteht ein Nadelöhr vom östlichen Ortseingang von Bollensen her, das jedem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und verbesserten Lebensqualität entgegensteht.“ Kritisiert wird auch die geringe Beachtung der großräumigen Wirksamkeit des Projektes der Ortsumgehung Uslar und der mögliche Wertverlust von Immobilien und Grundbesitz im Verlauf der Ortsdurchfahrt.
Die SPD stellt nicht nur die von den Planern angestellte Kosten-Nutzen-Analyse in Frage. Bei dem abgelehnten Projekt ist von einem 6,4 Kilometer langen, zweistreifigen Neubau die Rede mit einem Kostenaufwand von 26 Millionen Euro. SPD-Chef Weinreis: „Wir bemängeln vor allem auch, dass die Uslarer Ortsumgehung nicht als dringend notwendige Fortsetzung des bisherigen Ausbaus der B 241 von Ellierode bis Bollensen dargestellt wird, sondern als einzelne Neubaumaßnahme ohne jeden Bedarf“.
Damit gingen alle Bemühungen der Stadt Uslar, rechtzeitig eine Linienführung vorzuschlagen und alle bisherigen Planungen verloren. Die SPD fordert daher eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf mit Planungsrecht für die Baubehörden.
Weiterhin verlangt die SPD eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung des Projektes, die Fertigstellung der derzeit laufenden Umweltverträglichkeitsstudie und die Erarbeitung einer Vorzugsvariante sowie ein Raumordnungsverfahrens durch den Landkreis Northeim zuständige Landesplanungsbehörde und die Beteiligung des Bundesverkehrsministeriums bei der Linienbestimmung mit dem Ziel, durch ein Planfeststellungsverfahren das Baurecht für die Ortsumgehung Uslar zu erreichen.